Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Tuka Brew – Stefan Waßmuth und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von 5 Werktagen annehmen.
3. Preise und Zahlung
3.1 Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt grundsätzlich auf unsere Bankverbindung, die wir Ihnen in der Auftragsbestätigung mitteilen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
3.3 Wird der Kaufpreis nicht innerhalb der festgelegten Frist nach Rechnungsstellung gezahlt, so sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.4 Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Besteller aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
4. Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferung
5.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.2 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
5.3 Falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sind, z.B. weil unser Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Besteller unverzüglich darüber informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Bestellers werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
6. Gefahrübergang bei Abholung oder Versendung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Besteller über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten ab Werk/ Rampe übergeben haben.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
7.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer neuen Sache – tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
7.3 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
8. Gewährleistung und Mängelrüge
8.1 Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig, insbesondere auch hinsichtlich der Menge der gelieferten Gegenstände, Arten/ Sorten einschließlich der verbleibenden Restlaufzeit bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum der gelieferten Ware, zu prüfen. Hinsichtlich Mängel, die bei einer solchen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten als vom Besteller genehmigt, wenn sie uns nicht binnen 5 Werktagen nach Ablieferung bzw. nach dem Zeitpunkt, in dem sich der Mangel zeigte oder bei normaler Verwendung offensichtlich war, schriftlich angezeigt werden.
Dies gilt nicht für einen Mangel, der arglistig verschwiegen wurde und/ oder für den wir eine Garantie übernommen haben. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Ablieferung der gelieferten Gegenstände an den Besteller. Für Schadensersatzansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
8.2 Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweise, so werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
9. Pfand und Kommissionsware
9.1 Soweit keine gesonderte Regelung vereinbart wurde, wird das zur Wiederverwendung bestimmte Leergut (z. B. Kästen, Paletten usw.) dem Besteller nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen und ist an uns oder einen von uns benannten Dritten anschließend unverzüglich zurückzuführen.
9.2 Ware, die auf Kommission abgegeben wird, wird nur in Verkaufseinheiten zurückgenommen.
10. Jugendschutz/ Alkoholische Getränke
Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Minderjährige ist gemäss § 9 Jugendschutzgesetz verboten. Durch Anerkennung unserer AGB im Rahmen des Bestellvorgangs bestätigt der Besteller das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben, diesbezüglich gemachten personenbezogenen Angaben richtig sind und somit zum Erwerb alkoholischer Getränke berechtigt zu sein. Insbesondere verpflichtet sich der Besteller dafür Sorge zu tragen, die Ware nur an Personen zu übergeben, die das gesetzliche vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.